Beitragsordnung

Beitragsordnung des
BAKO – Bundesverband für Adoptivkinder aus Osteurasien e. V.

§ 1 Zahlung des Mitgliedsbeitrags

(1) Die Zahlung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in der Regel durch Überweisung der Mitglieder.

(2) Die Mitglieder sind für eine fristgerechte Zahlung selbst verantwortlich. Ein Rechnungsversand erfolgt nicht. 



§ 2 Höhe des Beitrags

(1) Es gelten folgende Mindestbeiträge pro Kalenderjahr:
a) Jahresbeitrag für volljährige Einzelmitglieder: mindestens 25,00 Euro
b) Ermäßigter Jahresbeitrag für volljährige Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende, Rentner und Schwerbehinderte: mindestens 15,00 Euro
c) Jahresbeitrag für Minderjährige: mindestens 5,00 Euro
d) Jahresbeitrag für volljährige Familienangehörige: mindestens 10,00 Euro.

(2) Der ermäßigte Jahresbeitrag nach Punkt b) gilt für alle Mitglieder, die einer der genannten Personengruppen angehören und dies durch Vorlage eines entsprechenden Nachweises gegenüber dem Vorstand belegen.

(3) Der ermäßigte Jahresbeitrag für volljährige Familienangehörige nach Punkt d) gilt für alle Mitglieder, die in häuslicher Gemeinschaft mit mindestens einem Einzelmitglied gemäß Punkt a) oder b) leben und dies durch Vorlage eines entsprechenden Nachweises gegenüber dem Vorstand belegen.

(4) Beginnt die Mitgliedschaft zwischen dem 01.01. und dem 30.06. eines Kalenderjahres, ist der volle Mitgliedsbeitrag zu entrichten. 
Beginnt die Mitgliedschaft zum 01.07 eines Kalenderjahres oder später, ist die Hälfte des Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Der Beitrag ist einen Monat nach Eintrittsdatum fällig.

§ 3 Zahlungsweise



(1) Der Beitrag ist bis zum 31.03. eines jeden Jahres fällig. 


(2) Der Beitrag muss unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer dem Konto des Vereins gutgeschrieben sein. 


(3) Die Bankverbindung lautet:

Bank: Sparkasse KölnBonn
Kontonummer: 1932500232
IBAN: DE78 3705 0198 1932 5002 32
BIC: COLSDE33XXX
Inhaber: BAKO-Bundesverband für Adoptivkinder aus Osteurasien e.V.



(4) Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Mahngebühren erhoben. Die Höhe der Mahngebühr beträgt:
1. Mahnung 2,00 Euro
2. Mahnung 4,00 Euro.

§ 4 Spenden



(1) Spenden sind separat und als solche eindeutig im Verwendungszweck zu kennzeichnen. 
Auf Wunsch wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt.

(2) Die Bankverbindung lautet:
Bank: Sparkasse KölnBonn
Kontonummer: 1932500232
IBAN: DE78 3705 0198 1932 5002 32
BIC: COLSDE33XXX
Inhaber: BAKO-Bundesverband für Adoptivkinder aus Osteurasien e.V.



Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2017 in Kraft.