Über jede Sitzung einer Mitgliederversammlung, die gemäß § 7 Abs. 1 der BAKO-Satzung mindestens einmal jährlich zusammentritt, wird ein Protokoll geführt. Die Protokolle sämtlicher Mitgliederversammlungen (vgl. auch § 7 Abs. 9 der BAKO-Satzung) stehen den Mitgliedern im Mitgliederbereich als pdF-Dateien zum Herunterladen zur Verfügung. Außerdem werden hier die Einladungen zu den Mitgliederversammlungen – versehen mit der jeweiligen Tagesordnung und den einzelnen Beschlusspunkten – veröffentlicht.